Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 23.03.1987 (3 Ws 35/87)

   

Kurzleitsatz:
Ist zuständige Strafkammer die Schwurgerichtskammer, ist sie auch im Sicherungsverfahren zur Verhandlung und Entscheidung der Sache berufen, wenn die ...


Relevante Normen:
GVG § 74 Abs. 2 Satz 1; StPO § 414 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Justiz 1987, 200

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