Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 17.12.1986 (1 Ws 384/86)

   

Kurzleitsatz:
Für die Entscheidung über eine Strafaussetzung nach § 57 Abs. 2 StGB ist das erkennende Gericht und nicht die Strafvollstreckungskamme...


Relevante Normen:
StGB § 57; StPO §§ 462a, 454 Abs. 1 Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Justiz 1987, 233

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