Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 26.01.1987 (2 Vollz (Ws) 3/87)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Gefangene muß ebenso wie bei einem Leben in Freiheit übermäßige Aufwendungen für die Freizeitbeschäftigung, zu der auch die Weiterbildung rechn...


Relevante Normen:
StVollzG § 2 Abs. 1, §§ 67, 70;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1987, 303

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