Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 11.02.1954 (3 StR 296/53)

   

Kurzleitsatz:
Ein Vermögenvorteil kann auch die Besserstellung sein, die darin liegt, daß Konkursgläubiger durch den Konkursverwalter eine dem Grunde und der Höhe nach sichere Forderung zuerkannt erhalten, obwohl die ihnen zustehenden Ansprüche nicht auf einer sicheren Grundlage beruhen.


Relevante Normen:
StGB § 283, § 283d; KO (a.F.) § 242 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GA 1954, 312 (Herlan)

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