Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 12.03.1954 (1 StR 625/53)

   

Kurzleitsatz:
Bei den Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 handelt es sich um zwei verschiedene Straftaten, zwischen denen Tateinheit ausgeschlossen ist; sie können jedoch in Fortsetzungszusammenhang stehen.


Relevante Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7b, § 283b Abs. 1 Nr. 3b; KO (a.F.) § 240 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GA 1954, 312 (Herlan)

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang