Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 29.01.1960 (2 StR 442/59)

   

Kurzleitsatz:
Eine Gläubigerbegünstigung ist auch dann zu bejahen, wenn durch einen Verkauf an einen Gläubiger diesem die Aufrechnung mit seiner Forderung gegenüber der Kaufpreisschuld ermöglicht werden soll.


Relevante Normen:
StGB § 283c; KO (a.F.) § 241;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GA 1961, 359 (Herlan)

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