Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 21.03.1961 (1 StR 32/61)

   

Kurzleitsatz:
1. Hat der Schuldner eine - zunächst unordentlich geführte - Buchführung so rechtzeitig und vollständig nachgeholt, daß sie im Zeitpunkt der Konkurseröffnung einem sachkundigen Kaufmann den erforderlichen Überblick über die Vermögenslage gewährt, so fehlt es insoweit am Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO.2. Überschuldung tritt ein, wenn die Aktiven die Passiven nicht mehr decken. Auch über eine solche Vermögenslage ist ein Überblick jedenfalls aus der Rückschau nur durch eine Gegenüberst...


Relevante Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1; KO (a.F.) § 240 Abs. 1 Nr. 3; GmbHG § 84, § 64 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GA 1961, 359 (Herlan)

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