Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 19.04.1983 (RReg 4 St 31/83)

   

Kurzleitsatz:
»Bei der unterlassenen Führung von Handelsbüchern kommt es für die Frage einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht auf den Zeitpunkt des in § 28...


Relevante Normen:
StGB § 283 Abs. 6, § 283b Abs. 1 Nr. 1, § 55;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 83, 46

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