Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 17.04.1984 (1 StR 736/83)

   

Kurzleitsatz:
1. Geht das Gericht von der Annahme aus, der Angeklagte habe zwar die Umstände gekannt, die ihn zu einem tatsächlichen Geschäftsführer machten, es sei ihm aber nicht zu widerlegen, daß er "irrtümlich meinte", ohne formelle Bestellung zum Geschäftsführer für die ordnungsgemäße Buchführung und die rechtzeitige Bilanzerstellung nicht verantwortlich zu sein und "diesen Bereich entsprechend der internen Aufgabenverteilung ganz seiner Ehefrau überlassen zu können", so muß es sich mit der Fra...


Relevante Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 5b, 283b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1984, 461 m. Anm. Otto
wistra 1984, 178

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