Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 22.12.1998 (5 C 25.97)

   

Kurzleitsatz:
»1. Kindergeld ist - anders als eine Halbwaisenrente - keine mit Leistungen zum Lebensunterhalt bei Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform zweckgleiche Leistung. Es ist aber bei der Berechnung eines Kostenbeitrages nach § 94 Abs. 2 SGB VIII als Einkommen zu berücksichtigen.2. Pauschalbeträge nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII dienen der vereinfachten Ermittlung der ersparten Aufwendungen im Sinne des § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII und dürfen daher nur im Rahmen der danach zulässigen Beit...


Relevante Normen:
SGB VIII § 93 Abs. 5, § 94 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 108, 221
DVBl 1999, 1122
FamRZ 1999, 781
NJW 1999, 2383
NVwZ 1999, 997

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