Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 09.03.1999 (VIII B 76/98)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 1058

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