Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 08.02.1999 (VII B 202/98)

   

Kurzleitsatz:
Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel


Relevante Normen:
FGO § 107 Abs. 1 §§ 113 128 Abs. 4 § 149 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 1107

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