Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.04.1999 (1 StR 181/99)

   

Kurzleitsatz:
Bei nur einer - fortwirkenden - Gewaltanwendung besteht zwischen an sich mehreren sexuellen Nötigungen Tateinheit.


Relevante Normen:
StGB § 52 Abs. 1, § 177 Abs. 1;



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