Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.04.1999 (2 StR 49/99)

   

Kurzleitsatz:
Der Nebenkläger muß in der Revisionseinlegung oder -begründung deutlich machen, daß er ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verf...


Relevante Normen:
StPO § 344 Abs. 1, § 400 Abs. 1;



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