Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.03.1999 (2 StR 637/98)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer zu berücksichtigen.


Relevante Normen:
StPO § 403;



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