Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.05.1999 (1 StR 104/99)

   

Kurzleitsatz:
Die Darstellung der Beweiswürdigung im Urteil dient nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme; vielmehr soll der Tatrichter belegen, warum er bestimm...


Relevante Normen:
StPO § 267, § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 2727

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