Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 24.02.1999 (5 St RR 237/98)

   

Kurzleitsatz:
Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin


Relevante Normen:
StPO § 329 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1999, 42
JR 2000, 80
NJW 1999, 3424
StV 2001, 336

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