Rechtsprechung:
BSG - Beschluß vom 09.12.1998 (B 9 SB 31/98 B)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn der bereits mündlich angekündigte Antrag auf Terminverlegung nicht schriftlich bei Ger...


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 63 Abs. 1, § 62;



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