Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 04.11.1998 (B 13 RJ 95/97 R)

   

Kurzleitsatz:
1. Unter dem bisherigen Beruf ist in der Regel die letzte nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Täti...


Relevante Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2;



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