Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 28.01.1999 (4 A 18.98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Auch naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen kommen nur auf Flächen in Betracht, die ökologisch aufwertungsfähig sind.2. Ist die Frage der Existenzvernichtung eines Betriebs für das Abwägungsergebnis der konkreten Planung ausschlaggebend, muß die Planfeststellungsbehörde klären, ob eine Existenzvernichtung eintritt oder sich durch die Bereitstellung von Ersatzland vermeiden läßt.«


Relevante Normen:
FStrG § 19; LNatSchGLNatSchG M-V (Erstes Gesetz zum Naturschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern - vom 10. Januar 1992) § 1 Abs. 3; LEntGLEntG M-V (Enteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern - vom 2. März 1993 - GVBl S. 178) § 5 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 62, 901
BauR 1999, 891
NZV 1999, 350
NuR 1999, 510
UPR 1999, 268
ZUR 1999, 235

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