Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 01.04.1999 (4 B 26.99)

   

Kurzleitsatz:
»Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen.Es liegt nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung bei Straßen, für dere...


Relevante Normen:
VerkPBG § 9 Abs. 3; FStrG §§ 18f, 19; BauGB §§ 217, 224; VwGO §§ 40, 48 Abs. 1 S. 3; GVG § 17a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NVwZ-RR 1999, 485
NuR 1999, 454
UPR 1999, 274
VRS 97, 392

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