Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 04.03.1999 (4 C 8.98)

   

Kurzleitsatz:
»Zu Beginn des Sanierungsverfahrens sind noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen.Die Zweckmäßigkeit der Begrenzung des Sanierungsgebiets unterliegt der Abwägung (§ 1 Abs. 4 Satz 2 StBauFG, § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB). Fehler der Abwägung sind nach Maßgabe von § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (und § 244 Abs. 2 BauGB >1986<) unbeachtlich.«


Relevante Normen:
BauGB §§ 136, 142 Abs. 1, § 154 Abs. 1, § 215 Abs. 1 Nr. 2; BauGB (1986) § 244 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 62, 929
BauR 1999, 888
UPR 1999, 273
ZfBR 1999, 228

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