Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.06.1999 (IV ZR 278/98)

   

Kurzleitsatz:
Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein Grundstück in der ehemaligen DDR


Relevante Normen:
BGB §§ 281, 2162 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang