Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 16.06.1999 (2 StR 28/99)

   

Kurzleitsatz:
Schwerer sexueller Mißbrauch durch Vornahme beischlafähnlicher Handlungen


Relevante Normen:
StGB § 176a Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1999, 2977
NStZ 2000, 310
StV 1999, 602

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