Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.07.1999 (1 StR 207/99)

   

Kurzleitsatz:
Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Einordnung in ICD-10 und DSM-IV


Relevante Normen:
StGB § 20, § 21; StPO § 244 Abs. 4 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2000, 118

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