Rechtsprechung:
LAG Hamm - Urteil vom 02.04.1998 (16 Sa 1505/97)

   

Kurzleitsatz:
Ein Angestellter der DGB-Rechtsschutz-GmbH kann ohne Änderung der DGB-Satzung zwar vor den Landesarbeitsgerichten nicht als satzungsgemäß bestellter Verbandsvertreter i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG auftreten. Die allen Rechtssekretären des DGB durch notarelle Erklrärung des DGB-Vorsitzenden Schulte und des Mitglieds des DGB-Bundesvorstands Dickhausen vom 23.3.1998 erteilte Legitimationsvollmacht berechtigt diese jedoch, die Prozeßvertretung für den DGB wahrzunehmen, auch ohne daß die Satzung des DGB geä...


Relevante Normen:
ArbGG § 11 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1998, 1216
BRAK-Mitt 1998, 208
DB 1998, 1092
LAGE § 11 ArbGG 1979 Nr. 13
NZA 1998, 612

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