Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 06.07.1999 (3Z BR 155/99)

   

Kurzleitsatz:
»Die Eintragung des Erben ist nach Ablauf der Zweijahresfrist des § 60 Abs. 4 KostO auch dann nicht gebührenfrei, wenn der Antrag auf ...


Relevante Normen:
KostO § 60 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Rpfleger 1999, 509

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