Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 01.07.1999 (3Z BR 114/99)

   

Kurzleitsatz:
Landwirtschaftsprivileg für eine von Übergeber und Nachfolger als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebene Landwirtschaft


Relevante Normen:
KostO § 19 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1999, 600
NJW-RR 2000, 215
ZEV 2000, 114

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