Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.08.1999 (4 StR 339/99)

   

Kurzleitsatz:
Gewaltanwendung bei der sexuellen Nötigung; Befangenheit des Richters


Relevante Normen:
StGB § 177; StPO § 24, § 338 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1999, 575

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang