Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.08.1999 (5 StR 356/99)

   

Kurzleitsatz:
Beim unerlaubten Handeltreiben mit BtM liegt nur eine einzige Tat vor, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist...


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a, § 30. § 30a;



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