Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.08.1999 (2 StR 342/99)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs. 3, § 250 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1999, 597

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang