Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 14.04.1999 (IX B 151/98)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung des rechtlichen Gehörs; mündliche Verhandlung trotz Nichterscheinen des Kl.


Relevante Normen:
FGO §§ 74 79b Abs. 1 § 91 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 1352

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