Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 17.05.1999 (IX B 22/99)

   

Kurzleitsatz:
Darlehensverträge zwischen Angehörigen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache


Relevante Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 § 12; FGO § 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 1331

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang