Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 10.06.1999 (IV E 2/99)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert; gesonderte Gewinnfeststellung


Relevante Normen:
GKG § 14;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 1608

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