Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.05.1999 (2Z BR 25/99)

   

Kurzleitsatz:
Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen Missbrauchs der Stimmenmehrheit nicht mit zu zählen


Relevante Normen:
WEG § 23 Abs. 1, Abs. 4, § 24 Abs. 6, § 43 Abs. 1 Nr. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1999 Nr. 35
BayObLGZ 1999, 149
DRsp I(152)329b-d
NJW-RR 1999, 1173
NZM 1999, 712

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