Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 21.05.1999 (3Z BR 125/99)

   

Kurzleitsatz:
»Auch bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers hat das Vormundschaftsgericht zu prüfen, ob der Betroffene seinen Willen frei bestimmen kann. Hie...


Relevante Normen:
FGG § 69f;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1999, 215
FamRZ 1999, 1611

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