Rechtsprechung:
FG Niedersachsen - Urteil vom 29.09.1998 (I 857/97 Ki)

   

Kurzleitsatz:
In die Berechnung des Grenzbetrages nach § 32 IV 2 EStG fließen nur solche Einkünfte und Bezüge ein, die das Kind während seiner Berufsausbildung erzi...


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 1999, 178

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang