Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.05.1999 (1 Ws 366/99)

   

Kurzleitsatz:
»Die Strafaussetzung zur Bewährung ist nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift ...


Relevante Normen:
StGB § 56 f Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 55
VRS 97, 248

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