Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 29.06.1999 (9 C 36.98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Behauptet der Asylbewerber, auf dem Luftweg eingereist zu sein, alle schriftlichen Unterlagen aber weggegeben zu haben, so führen zwar weder die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Verletzung der asylverfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten noch der fehlende urkundliche Nachweis der Luftwegeinreise zum Verlust des Asylrechts; den Asylbewerber trifft insoweit keine Beweisführungspflicht. Das Gericht kann aber bei der Feststellung des Reisewegs die behauptete Weggabe wichtiger Beweismittel wie bei...


Relevante Normen:
AsylVfG § 26 a, § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 1, 2, § 18a Abs. 1, § 25 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 109, 174
DVBl 2000, 414
NVwZ 2000, 81
ZAR 1999, 270

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