Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.09.1999 (2 StR 301/99)

   

Kurzleitsatz:
Gewerbsmäßigkeit bei der Bestechung


Relevante Normen:
StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1999, 465

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