Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.09.1999 (2 StR 369/99)

   

Kurzleitsatz:
Erfahrungssatz zur Bewaffnung beim Handeltreiben mit BtM


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2000, 69

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