Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 15.09.1999 (2 StR 530/98)

   

Kurzleitsatz:
Hinweispflicht bei Änderung tatsächlicher Umstände


Relevante Normen:
StPO § 265;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 48

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