Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.11.1998 (NotZ 22/98)

   

Kurzleitsatz:
Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare


Relevante Normen:
BNotO § 5;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang