Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 09.04.99 (6 W 88/98)

   

Kurzleitsatz:
Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Hinauszögern der Rechtsverfolgung


Relevante Normen:
BSDG §§ 2 3 4 29; UWG §§ 25 1;



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