Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 20.05.1999 (7 U 5/99)

   

Kurzleitsatz:
Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Steine werfenden Kindern des gemeindlichen Kindergartens verursacht wurden


Relevante Normen:
BGB § 832, § 839;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1999, 997
NVwZ-RR 2000, 75

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang