Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.08.1999 (1 Ws 371/99)

   

Kurzleitsatz:
»Eine in fremder Sprache abgefaßte Eingabe ist unbeachtlich. Sie kann nicht als formunwirksames und deshalb unzulässiges Rechtsmittel angesehen werden...


Relevante Normen:
GVG § 184; StPO §§ 296 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 97, 419

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