Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 10.12.1992 (1Z BR 45/92)

   

Kurzleitsatz:
Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln, Schulden begleichen und das restliche Vermögen aufteilen"


Relevante Normen:
BGB §§ 133, 2087;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1993, 581

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