Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 12.10.1998 (14 W 687/98)

   

Kurzleitsatz:
Distanzanwaltsmehrkosten i.d.R. erstattungsfähig


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AGS 2000, 20
JurBüro 2000, 85

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