Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 10.09.1998 (14 W 627/98)

   

Kurzleitsatz:
Streitwertfestsetzung vor Kostenfestsetzung; Zahlung nach Fälligkeit im Prozess keine übereinstimmende Erledigungserklärung


Relevante Normen:
GKG § 25 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 91 a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AGS 2000, 12
NJW-RR 2000, 71

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang