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| Rechtsprechung: OLG Dresden - Urteil vom 26.08.1999 (7 U 646/99) | | | | Kurzleitsatz: Zahlt ein Gesellschafter, der zugleich Alleingeschäftsführer ist, auf seine Stammeinlage, so kommt es für die Frage der freien Verfügbarkeit allein auf seine Person an. Der Umstand, dass er der Gesellschaft übereignete Schecks sogleich für in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet, steht einer Tilgungswirkung nicht entgegen, wenn auf Seiten der Gesellschaft ein effektiver Mittelzufluss zu verzeichnen ist.
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1999, 2211 GmbHR 2000, 38 NJW-RR 2000, 112 NZG 2000, 150 ZIP 1999, 1885
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